Mauertote

(eine Recherche mit Kommentar nach der Uraufführung des Films „Wenn Tote stören – Vom Sterben an der Mauer“ von Florian Gruber, NDR, am 24.7.2007 in der Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße; dabei wollte ein ehemaliger Stasi-Offizier die getöteten Flüchtlinge gegenrechnen mit den toten Grenzschützern; Erstsendung ARD 1.8.07, 22.45 Uhr; die Recherche basiert auf der großen Recherche von Herrn Dr. Hans-Hermann Hertle und Frau Dr. Maria Nooke zu den Toten an der Mauer)

Die Grenzwächter der DDR haben zwischen 1961 und 1989 eine unbekannte Zahl von Bürgern der DDR, mindestens 133, vermutlich über 200 Menschen, an der innerberliner Grenze, der Mauer, erschossen, mit Stangen unter Wasser aufgespießt oder angeschossen und verbluten lassen. Mindestens weitere ca. 450 Zivilbürger der DDR, die ihren Staat verlassen wollten, wurden in diesem Zeitraum an der innerdeutschen Grenze oder an der Ostsee umgebracht, erschossen, von Minen oder Selbstschussanlagen, die die DDR-Grenzer installiert hatten, zerfetzt, oder sie ertranken. Dazu kommen weitere ca. 70 Menschen, die durch die Grenzsicherungsmaßnahmen indirekt ums Leben kamen.

Die genaue Zahl der Mauertoten wird man nie feststellen können. Dafür haben die Grenzwächter der DDR gesorgt: In vielen Fällen wurde den Angehörigen der Toten gesagt, er/sie habe einen Unfall gehabt; oder sei ertrunken; die Leiche habe man nicht finden können. Viele Leichen wurden auch schnellstmöglich verbrannt, sodass gerichtsmedizinische Untersuchungen nicht mehr möglich waren. Wenn trotzdem vermutet wurde, dass der Tod etwas mit einem Fluchtversuch aus der DDR zu tun hatte, wurde den Angehörigen bei Androhung entsprechender Strafen untersagt, darüber zu reden.

Darüber hinaus wurde eine große Anzahl von Bürgern der DDR schwer verletzt, als sie versuchten, die Grenze zu überwinden. Viele dieser Verletzungen waren so schwer wie eben Verletzungen im Krieg durch Schusswaffen und Splitterminen. Der Krieg an der Mauer – gegen die eigenen Landsleute! – hinterließ also nicht nur Tote, sondern auch eine große Zahl von Krüppeln, die ihr weiteres Leben in dieser Weise stigmatisiert weiterleben mussten.

Ca. 75 000 Menschen hat man bei einem Fluchtversuch verhaftet und zu oft langen Haftstrafen verurteilt. Da die Freikäufe durch die Bundesrepublik erst 1964 „griffen“, mussten die Verhafteten vor allem in den ersten Jahren nach dem Bau der Mauer ihre Strafe voll absitzen. „Normalerweise“ waren das 2 bis 3 Jahre, wobei Beihilfe stärker geahndet wurde als eine Flucht selbst. Auch Angehörige sog. regimetreuer Kader wurden härter bestraft, Menschen also, die zunächst an den Sozialismus östlicher Prägung geglaubt hatten, aus irgendwelchen Gründen dann aber feststellten, dass in der DDR die östliche Prägung, nicht der Sozialismus diktiert wurde.

Man kann davon ausgehen, dass neben den ca. 3,6 Millionen Menschen, die ihrer Heimat bis zum 13.8.61 den Rücken gekehrt hatten (sog. Abstimmung mit den Füßen), bis Ende 1989 ca. 170 000 Bürger der DDR aus politischen Gründen in Haft saßen (wobei Republikflucht wie die ganzen weiteren nie nachgewiesenen Anklagepunkte wie Spionage etc. als „politisch“ gelten müssen). Auch diese Zahl wird man nie genau feststellen können, weil es offiziell in der DDR keine politischen Gefangenen gab. So saßen z.B. im Zuchthaus Bautzen II neben 650 „Politischen“ durchschnittlich auch 150 „Kriminelle“. Allerdings waren in den Augen der DDR-Justiz alle politischen Vergehen auch immer kriminelle Verbrechen; es galt als echt kriminell, seine Heimat verlassen zu wollen oder einen politischen Witz zu erzählen.

Von ehemaligen Stasi-Offizieren wird gerne gegengerechnet, dass auch viele Grenzwächter in Ausübung ihres Dienstes erschossen worden sind. Konkret sind nach dem Bau der Mauer genau 3 Grenzer vom Westen aus angeschossen oder erschossen worden:

Peter Göring schoss mit seinen 3 Kameraden zusammen am 23.5.62 auf einen 14-Jährigen aus Erfurt, der über einen Kanal in den Westen schwimmen wollte. Insgesamt wurden auf den Jungen 128 Schuss abgegeben, 9 davon von Göring, 8 „trafen“. Als der Junge es schaffte, sich trotz seiner Verletzungen – er überlebte schwerverletzt, wurde aber durch die „Treffer“ zum Invaliden – ans westliche Ufer zu retten und die Grenzer auch da noch auf ihn schossen und dabei auch in den Westen hinein schossen, erwiderten 2 westberliner Grenzer das Feuer, um die Ost-Grenzer in Deckung zu zwingen. Ein einziger Schuss, ein Querschläger, traf Göring, leider gleich tödlich. Die West-Grenzer hatten aber so die Gelegenheit, den Jungen von der Uferböschung ans westliche Ufer zu ziehen und ihn ärztlich behandeln zu lassen.

Es war selbst in der DDR verboten, auf Kinder zu schießen. Göring wusste zum Zeitpunkt seiner Tat sicher nicht, dass er dabei war, ein Kind umzubringen. Dass er aber gegen alle Vorschriften aus seiner Deckung trat, um besser zielen zu können, dass seine Kalaschnikow-Maschinenpistole auf Dauerfeuer stand (es hätte ihn niemand bestraft, wenn er einzelne Schüsse abgegeben und die auch noch daneben gesetzt hätte), das bezeugt zumindest, dass er eine klare Mordabsicht hatte. Dafür hätte er auch in der DDR verurteilt werden müssen, und damals gab es in der DDR durchaus noch die Todesstrafe, auch für einen Mordversuch mit politischen Hintergrund.

Die Beamten, die zufällig Göring erschossen, gingen straffrei aus. Auch die 3 überlebenden Ost-Grenzer konnten – nach der Wende – nicht bestraft werden, weil nicht zu klären war, aus wessen Gewehr die „Treffer“ gekommen waren.

Reinhold Huhn wurde am 18.6.62 von einem Westberliner Fluchthelfer, Rudolf Müller, erschossen. Der Fluchthelfer hatte einen Tunnel vom Westen nach Ostberlin gegraben, um seine Familie in den Westen zu bringen. Nach der Fertigstellung holte er seine Angehörigen selbst im Osten ab. Dabei hatte er natürlich keine Ost-Ausweispapiere mit. Kurz vor dem Haus, in dem der Tunnel auf der Ostseite endete, wollte Reinhold Huhn die Papiere der kleinen Gruppe kontrollieren. Irgendetwas kam ihm verdächtig vor und er griff zu seiner Waffe. Da schoss der Fluchthelfer aus einer mitgeführten Pistole blitzschnell zweimal. Einer der beiden Schüsse traf Reinhold Huhn leider tödlich. Fluchthelfer und Flüchtlinge konnten dadurch, dass Reinhold Huhn sofort hinfiel, und in der entstehenden Verwirrung durch den Tunnel entkommen. Der Fluchthelfer sah keinen anderen Ausweg in dieser Situation kurz vor seinem ersehnten Ziel, als zuerst zu schießen. Sicher ist, dass er keine Chance gegen den schwerbewaffneten Huhn gehabt hätte, wenn er nicht zuerst geschossen hätte.
Gegen den Fluchthelfer wurde jahrelang prozessiert. Seine Tat wurde letztlich als Mord eingestuft und 1999/2000 mit einem Jahr Gefängnis (mit 2-jähriger Bewährung) bestraft

Egon Schultz kam am 5.10.64 dazu, als die Stasi durch einen Spitzel einen Tunnel entdeckt hatte, der schon 2 Tage lang „lief“ und über den 59 Bürger der DDR in den Westen gekrochen waren. Als der Fluchthelfer im Flur der Hauses, an dem der Tunnel endete, die Gefahr erkannte, rannte er durch eine Nebentüre in den Hof und stürzte sich sofort in den Tunnelausgang auf dem Hof. Kritisch war die Lage aber für einen zweiten Fluchthelfer, der am Haupttor „Schmiere stand“: Er musste an dem Nebenausgang vorbei zum Tunnelausgang. Dabei gab er aus einer Pistole, die er dabei hatte, mehrere Schüsse in die Luft ab; die Einschläge konnte man noch lange danach in der Hauswand sehen (heute renoviert). Ein Schuss, vermutlich der letzte, traf Schultz, als der gerade aus dem Nebeneingang in den Hof rennen wollte, in die linke Schulter. Er ließ sich fallen, worauf der hinter ihm rennende Grenzer das Feuer aus seiner Maschinenpistole eröffnete. Dabei traf er Schultz mit 9 Schüssen in den Oberkörper, von denen 7 tödlich waren.

Die Stasi fälschte den Obduktionsbericht, in dem dann nichts von den Schüssen des Grenz-Kameraden stand. Der schießende Fluchthelfer stellte sich im Westen der Polizei; die Ermittlungen wurden aber eingestellt, weil der Osten die Akten nicht freigab. Der Fluchthelfer kam aber nicht damit zurecht, dass er ein Mörder sein sollte, und starb schon früh im Alkoholrausch.

Erst nach der Wende wurde die Fälschung des Obduktionsberichts aufgedeckt.

Es gab bei den Grenzern im Osten noch mehr Tote; alle anderen wurden aber von den eigenen Kameraden oder von Russen auf der Flucht umgebracht. Der angeblich so aggressive Westen hatte damit überhaupt nichts zu tun!

Es ist schlimm, wenn überhaupt ein Mensch an einem so unmenschlichen Bauwerk zu Tode kommt. Wenn man aber schon gegenrechnen will, dann bitte doch so:

  • Es kamen an der Mauer in Berlin nachweislich 133 – vielleicht auch 200 – flüchtende Menschen um, erschossen von ihren eigenen Landsleuten, und 3 Grenzer, bei denen der Westen in irgend einer Weise beteiligt war; eine Relation, bei der sich eine Gegenrechung von selbst verbietet.
  • Die 133 waren zivile Bürger, die nur nicht in einer Spitzel-Diktatur leben wollten und mit ihrem Wunsch, die Grenze zum Westen zu überwinden, völlig legal gehandelt haben; die 3 waren Soldaten, die Gesetze befolgt haben, die von vornherein illegal waren, die sie also nie hätten befolgen dürfen (ein Schießbefehl oder die Bestrafung einer Republikflucht sind genauso illegal wie ein Kommissar-Befehl im Nationalsozialismus!).
  • Die 133 waren harmlose Zivilisten, ohne Waffen, die genauso wie die getöteten Grenzer eine Mutter und einen Vater, Geschwister und Freunde hatten; die bekamen aber im Gegensatz zu den Angehörigen der 3 Grenzern hinterher massive Schwierigkeiten, wurden geächtet, verloren ihren Arbeitsplatz und wurden massiv bespitzelt. Der Unterschied: Honecker hatte in seiner zu Herzen gehenden Grabrede für Egon Schultz bewusst seine trauernde Mutter und seinen Vater erwähnt (obwohl er das Obduktionsergebnis kannte!), und für seine Heldentat und seinen Heldentod wurden danach zahlreiche Schulen und Straßen nach Egon Schultz benannt.

Angesichts dieser Tatsachen ist die Gegenrechnung der alten Stasi-Garden wirklich absolut unerträglich!

Vielleicht interessieren sich die „Mauerschützen“ und deren Hintermänner aber auch für eine andere Statistik:

Auf Seiten der „Verteidiger“ des „antifaschistischen Schutzwalls“ gab es also „nur“ 3 Menschen, die unter Mitwirkung von Menschen aus dem Westen zu Tode gekommen waren. Demgegenüber wurden aber mindestens 20 Menschen aus dem Westen von Ost-Grenzern erschossen, wobei die Liste möglicherweise nicht vollständig ist. Wichtig ist dabei aber auch, in welcher Situation diese Menschen zu Tode kamen:
4 West-Bürger starben bei ihrer Hilfe für andere Menschen, als sie versuchten, DDR-Bürgern zur Flucht zu verhelfen:

Der erste war Dieter Wohlfahrt, ein Westberliner Student mit österreichischem Pass, der bei zahlreichen Fluchten durch die Kanalisation 1961 die Gully-Deckel im Osten wieder geschlossen hatte, nachdem die Flüchtlinge in der Kanalisation verschwunden waren. Er wurde am 9.12.1961 an der Zonengrenze zwischen Spandau und Staaken von Grenzposten erschossen, als er eine Frau durch den Stacheldraht-Zaun in den Westen holen wollte. Wie sich später herausstellte, hatte sie den Plan an die Stasi verraten, weil sie eigentlich ihre Tochter wieder im Osten haben und nicht zu ihr in den Westen gehen wollte. Die Grenzer wussten deshalb von der geplanten Flucht und hatten schon auf den unbewaffneten Dieter Wohlfahrt gewartet. Als er am Zaun auftauchte, wurde sofort geschossen. Er bekam einen Schuss von hinten ins Herz, blieb im „Todesstreifen“ liegen und starb, ohne dass man ihm ärztliche Hilfe hätte bringen können.

Am 27.3.1962 wurde Heinz Jercha von Stasi-Mitarbeitern erschossen. Er hatte durch einen Tunnel in der Heidelberger Straße in Neukölln mit Harry Seidel zusammen schon ca. 50 Flüchtlinge in den Westen geholt. Der „rege Personenverkehr in Grenznähe“ war der Stasi aufgefallen. Deshalb überwachte sie das Haus im Osten, in dem der Tunnel endete. Als Heinz Jercha dort weitere Flüchtlinge abholen wollte, schossen die Stasi-Leute sofort auf ihn. Er erhielt einen Lungensteckschuss, konnte damit noch durch den Tunnel in den Westen robben, starb dort aber noch vor dem Transport ins Krankenhaus. Jercha hatte eine Pistole; damit umgehen konnte er aber genauso wenig wie Harry Seidel, der beim Todesschuss direkt hinter Jercha im Tunnel lag. Auch Seidel erreichte nach Jercha noch den Westen, bevor die Grenzer eine geballte Ladung von Handgranaten in den Tunnel warfen, die allein schon durch den Luftdruck jedem, der sich noch im Tunnel befunden hätte, die Lunge zerfetzt hätte.

Auch Siegfried Noffke hatte zusammen mit Dieter Hötger einen Tunnel von Westberlin nach Ostberlin gegraben, um – wie Dieter Hötger – seine Frau und sein Kind in den Westen zu holen. Aber auch dieser Tunnel war verraten worden. Hier kennt man den Spitzel, der auch heute noch in Berlin-Pankow wohnt: Jürgen Hennig. Er hatte teilweise den Kontakt zwischen Dieter Hötger und dessen Frau hergestellt. Erst als Jürgen Hennig am 28.6.1962 in dem „Ost-Keller“, dem Ausstieg des Tunnels im Osten, auftauchte und Dieter Hötger deshalb annahm, dass „die Luft rein“ war, öffnete er den Ausstieg des Tunnels in den Keller ganz und stieg mit Siegfried Noffke zusammen aus. Darauf hatte die Stasi nur gewartet, weil sie den Ausstieg durch ein Guckloch, das sie in die Kellertüre gebohrt hatten, genau beobachten konnten. Ein Stasi-Mann stieß die Kellertüre auf und schoss sofort, ohne Vorwarnung. Dabei traf er Noffke tödlich; Hötger wurde schwer verletzt. Jürgen Hennig, der mit dieser Entwicklung nicht gerechnet hatte, versuchte noch, die Kellertüre wieder zu schließen, was ihm aber nicht gelang. Schwerverletzt wurden die Beiden noch von Stasi-Beamten verhört und vor allem nach ihren Waffen gefragt, die sie aber nicht hatten und die auch nicht gefunden wurden. Noffke starb auf dem Weg ins Krankenhaus, Hötger saß danach über 10 Jahre vor allem in Bautzen II. Der „durchgeknallte“ Todesschütze, der ohne jede Warnung sofort geschossen hatte, wurde nie belangt, noch nicht einmal nach der Wende.

Heinz Schöneberger versuchte am 26.12.1965, 2 Frauen in seinem Auto versteckt in den Westen zu schmuggeln. Nach der Entdeckung seiner Fluchthilfe im Kontrollpunkt Heinrich-Heine-Straße versuchte er mit seinem Auto, dann zu Fuß, die Grenze zu erreichen, wurde dabei mehrfach von Schüssen der Grenzer getroffen und brach im Westen tot zusammen

Weitere 10 Menschen kamen an der Mauer ums Leben, die größtenteils erkennbar geisteskrank, massiv alkoholisiert oder z.T. auch idealistisch überhöht, in einem Wahnzustand, die Grenze von West nach Ost überqueren wollten. Natürlich spielt dabei auch die künstlich gezüchtete Angst der Grenzposten vor Angriffen des Westens auf ihren „friedliebenden“ Staat mit. Die Grenzer wurden regelrecht „hysterisiert“, obwohl es nie einen ernstzunehmenden Angriff gegen den „antifaschistischen Schutzwall“ vom Westen gegeben hat, die ganzen 28 Jahre nicht, in denen die Mauer stand.

Der gleiche Grund, eine schon hysterische Überreaktion der Grenzer, verursachte den Tod von 2 weiteren „Westlern“: Ein Transitreisender wurde festgenommen, weil er seinen Verwandten einige Kleinigkeiten mitgebracht hatte; dabei erlitt er einen Herzinfarkt. Und ein westberliner Geschäftsmann musste sterben, weil er zufällig mit seinem Segelboot in östliche Gewässer abgetrieben war.

Warum die Ost-Grenzer aber 3 kleine Kinder aus dem Westen ertrinken ließen, die in zum Osten gehörende Flüsse gefallen waren, warum sie darüber hinaus auch 2 kleine Jungs aus dem Osten erschossen, die am Stacheldrahtzaun Ball gespielt hatten, das kann man einfach nicht verstehen. Harmlose, unschuldige Menschen, die einem künstlich erzeugten Verfolgungswahn zum Opfer fielen!

Wenn man dann auch noch die Lebensgeschichten der ca. 150 Menschen liest, deren einziges „Verbrechen“ es war, nicht mehr in ihrem Staat leben zu wollen und die deshalb an der Berliner Mauer ermordet wurden, findet man dabei so wenig Aggression, dass nicht verständlich ist, warum die SED- und Stasi-Diktatur ihnen einen Ortswechsel mit so viel Aggression, mit einem Schießbefehl, verweigerte. Man kann eigentlich nur mit unendlicher Trauer reagieren, wenn man diese deutsche Geschichte der letzten 50 Jahre nachliest!

Ich trauere um ALLE Mauertoten, welcher Couleur auch immer. Schuld am Tod dieser Menschen haben aber weniger die Täter oder gar die Opfer selbst, sondern vielmehr der Staat DDR und seine Repräsentanten in der Partei und der Stasi, die im Namen einer vielleicht guten Idee ein Unrechts- und Willkür-System errichtet und mit mörderischer Gewalt durchgesetzt haben. Es ist tragisch, dass in einer menschenverachtenden Diktatur jeder Mensch schuldig werden muss, aktiv oder passiv. Diese Schuld haben alle sozialistischen Regimes auf sich geladen! Es ist für mich deshalb in keiner Weise nachvollziehbar, dass es immer noch Menschen gibt, die diese untergegangene DDR verteidigen oder ihr nachtrauern.

B. Veigel